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FAMILIENWEGWEISER

Fachberatung Kindertagespflege

Unterstützung und Begleitung des pädagogischen Alltags

Unter Kindertagespflege versteht man die regelmäßige Betreuung eines Kindes für einen Teil des Tages durch eine Pflegeperson. Betreut wird entweder in deren Haushalt, im Haushalt der Eltern oder in anderen geeigneten Räumen. In der Regel sind die Kinder unter 3 Jahre alt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Betreuung auch bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres erfolgen.

Kindertagespflege soll:

  • die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern,
  • die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen,
  • den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können.
Fachberatung kindertagespflege, Rhein-Neckar-Kreis

Ansprechpartner Fachberatung:

Sekretariat
Telefon 06221 522-1520
E-Mail senden

Über das Angebot an Kindertages­einrichtungen informieren auch die Bürgermeisterämter.

Informationen für Eltern

Eltern oder Elternteile, die auf eine Betreuung ihrer Kinder angewiesen sind, finden im Rhein-Neckar-Kreis ein breites und hochwertiges Angebot an Krippen, Kindergärten, Horten und Ganztagsschulen oder an Tagesmüttern.

Ein Kind hat ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt Anspruch auf Förderung in einem Kindergarten oder in einer altersgemischten Gruppe. Für diese Altersgruppe soll entsprechend ein bedarfs­gerechtes Angebot an Ganztagsplätzen zur Verfügung stehen. Alternativ oder ergänzend kann Ihr Kind auch in der Kinder­tagespflege gefördert werden.

Die Fachberatung Kindertagespflege steht Ihnen als Eltern bei der Suche nach einem geeigneten Betreuungsplatz in der Kindertagespflege in Ihrer Gemeinde gerne beratend und unterstützend zur Seite.

 

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Rhein-Neckar-Kreises:

Informationen für Bewerberinnen & Bewerber

Wir freuen uns, dass Sie sich für die Tätigkeit als Kinder­tages­pflege­person im Rhein‑Neckar‑Kreis interessieren.

Voraussetzungen für Ihre Bewerbung als Tagespflegeperson:

Wer sich als Tagesmutter oder Tagesvater für ein oder mehrere Kinder zur Verfügung stellen möchte, soll die Fähigkeit haben, auf die individuellen Bedürfnisse der ihr/ihm anvertrauten Kinder einzugehen und die Begabungen und Interessen der Kinder altersentsprechend zu fördern.

Geeignet sind Personen, die sich durch ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit den Erziehungsberechtigten und dem Jugendamt auszeichnen, sowie über kindgerechte Räumlichkeiten verfügen. Zugangsvoraussetzungen sind ein Hauptschulabschluss oder eine Berufsausbildung bzw. eine vergleichbare Qualifikation. Deutschkenntnisse auf Sprachniveau B2 müssen nachgewiesen werden.

Bewerber*innen zur Kindertagespflege, RNK

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Rhein-Neckar-Kreises: