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FAMILIENWEGWEISER

Fachberatung Kindertagespflege

Unterstützung und Begleitung des pädagogischen Alltags

Unter Kindertagespflege versteht man die regelmäßige Betreuung eines Kindes für einen Teil des Tages durch eine Pflegeperson. Betreut wird entweder in deren Haushalt, im Haushalt der Eltern oder in anderen geeigneten Räumen. In der Regel sind die Kinder unter 3 Jahre alt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Betreuung auch bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres erfolgen.

Kindertagespflege soll:

  • die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern,
  • die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen,
  • den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können.
Fachberatung kindertagespflege, Rhein-Neckar-Kreis

Ansprechpartner Fachberatung:

Sekretariat
Telefon 06221 522-2189
E-Mail senden

Über das Angebot an Kindertages­einrichtungen informieren auch die Bürgermeisterämter.

Informationen für Eltern

Eltern oder Elternteile, die auf eine Betreuung ihrer Kinder angewiesen sind, finden im Rhein-Neckar-Kreis ein breites und hochwertiges Angebot an Krippen, Kindergärten, Horten und Ganztagsschulen oder an Tagesmüttern.

Ein Kind hat ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt Anspruch auf Förderung in einem Kindergarten oder in einer altersgemischten Gruppe. Für diese Altersgruppe soll entsprechend ein bedarfs­gerechtes Angebot an Ganztagsplätzen zur Verfügung stehen. Alternativ oder ergänzend kann Ihr Kind auch in der Kinder­tagespflege gefördert werden.

Die Fachberatung Kindertagespflege steht Ihnen als Eltern bei der Suche nach einem geeigneten Betreuungsplatz in der Kindertagespflege in Ihrer Gemeinde gerne beratend und unterstützend zur Seite.

 

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Rhein-Neckar-Kreises:

Informationen für Bewerberinnen & Bewerber

Wir freuen uns, dass Sie sich für die Tätigkeit als Kinder­tages­pflege­person im Rhein‑Neckar‑Kreis interessieren.

Voraussetzungen für Ihre Bewerbung als Tagespflegeperson:

Wer sich als Tagesmutter oder Tagesvater für ein oder mehrere Kinder zur Verfügung stellen möchte, soll die Fähigkeit haben, auf die individuellen Bedürfnisse der ihr/ihm anvertrauten Kinder einzugehen und die Begabungen und Interessen der Kinder altersentsprechend zu fördern.

Geeignet sind Personen, die sich durch ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit den Erziehungsberechtigten und dem Jugendamt auszeichnen, sowie über kindgerechte Räumlichkeiten verfügen. Zugangsvoraussetzungen sind ein Hauptschulabschluss oder eine Berufsausbildung bzw. eine vergleichbare Qualifikation. Deutschkenntnisse auf Sprachniveau B2 müssen nachgewiesen werden.

Was ist Kindertagespflege? Welche Bestimmungen gibt es und wie wird die Kindertagespflege vom Jugendamt gefördert? Muss ich mich qualifizieren? Sie können sich regelmäßig im Rahmen einer unverbindlichen Informationsveranstaltung über Chancen, Bedingungen und Voraussetzungen zur Kindertagespflege im Rhein-Neckar-Kreis informieren lassen.

Die Informationsveranstaltung findet an folgenden Terminen 2024 statt: 26.01.24, 19.04.24, 21.06.24, 13.09.24, 08.11.24 jeweils um 9:30-11:00 Uhr, im Hauptgebäude Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Kurfürstenanlage 38-40, 69115 Heidelberg, großer Sitzungssaal, 5. OG statt.

Bewerber*innen zur Kindertagespflege, RNK

Termine Einführungsveranstaltung 2024:

26.01.2024

19.04.2024

21.06.2024

13.09.2024

08.11.2024

Eine Anmeldung per E-Mail oder unter der Rufnummer 06221/522-2189 ist erforderlich!