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FAMILIENWEGWEISER

Finanzielle Unter­stützung für Eltern

Regelmäßige Leistungen und Vergünstigungen

Von der Beistandschaft bis zum Landesfamilienpass: Finanzielle Unterstützung für Eltern gibt es in Form regelmäßiger Leistungen, als Erstattung oder als Zuschuss.

Finanzielle Unterstützung für Eltern gibt es als:

Beistandschaft »
Unterhaltsvorschuss »
Mutterschaftsgeld »
Kindergeld »
Kinderzuschlag »
Elterngeld und Elterngeld-Plus »
Mehrlingsgeburten-Programm »
Wohngeld »
Zusätzliche finanzielle Unterstützung für das Baby »
Landesfamilienpass »

Finanzielle Unterstützung für Eltern

Download und Link:

Starke-Familien-Checkheft
(externer Download)

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: „Starke-Familien-Checkheft“ ➚

Finanzielle Unterstützung für Eltern mit Kindern: Das Checkheft gibt in verständlichen Worten einen schnellen Überblick. Die wichtigsten Infos lassen sich heraustrennen.

Beistandschaft

Die Beistandschaft ist ein Angebot des Jugendamtes zur Feststellung der Vater­schaft und zur Geltendmachung von Unter­haltsansprüchen für ein minderjähriges Kind. In einem Rechtsstreit vertritt es das Kind als gesetzlicher Vertreter. Mütter und Väter werden dabei unterstützt, außergerichtlich eine Einigung, insbesondere zum Unterhalt herzustellen. Die Beistandschaft berät und beurkundet kostenfrei Vaterschaftsanerkennungen und Zustim­mungserklärungen, Sorgeerklä­run­gen (jeweils auch vorgeburtlich) und Unter­haltsverpflichtungen. Die Beratung und Unterstützung bezieht sich auf:

  • Mütter und Väter, die allein für ein Kind zu sorgen haben oder tatsächlich sorgen,
  • junge Volljährige bis zum 21. Lebensjahr,
  • Betreuungsunterhalt für nicht verheiratete Mütter und Väter.

Die elterliche Sorge wird durch die Beistandschaft nicht eingeschränkt. Die werdende Mutter kann diese auch schon vor der Geburt ihres Kindes beantragen. Die Führung der Beistandschaft ist kostenfrei.

Ansprechpartner:

Frau Seitz
Telefon 06221 522-1561
E-Mail senden

Weitere Informationen zur Beistandschaft erhalten Sie unter www.rhein-neckar-kreis.de ➚

Unterhaltsvorschuss

Kinder, die von dem Elternteil, bei dem sie nicht leben, keinen oder keinen regel­mäßi­gen Unterhalt bekommen, können Unter­halts­vorschuss erhalten. Ein gerichtliches Unterhaltsurteil ist nicht nötig. Unterhaltsvorschuss gibt es unter bestimmten Voraussetzungen maximal bis zum 18. Lebensjahr.

Ansprechpartner:

Frau Menges
Telefon 06221 522-1565

E-Mail senden

Antragsformulare und Merkblätter erhalten Eltern bei ihrem Bürgermeisteramt vor Ort und unter www.rhein-neckar-kreis.de ➚

Mutterschaftsgeld

Mutterschaftsgeld wird von der gesetz­lichen Krankenversicherung sechs Wochen vor und im Normalfall acht Wochen nach der Entbindung gezahlt. Dies gilt jedoch nur für die freiwillig (mit Anspruch auf Krankengeld) oder pflichtversicherten Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung. Das Geld wird aber nicht automatisch ausgezahlt, sondern muss bei den gesetzlichen Krankenkassen oder beim Bundesversicherungsamt beantragt werden.

Detaillierte Informationen

über diese finanzielle Unterstützung für Eltern finden Sie unter www.familienportal.de
 ➚ oder bei den Krankenkassen.

Kindergeld

Das Kindergeld ist eine gängige finanzielle Unterstützung für Eltern. Grundsätzlich besteht für alle Kinder ab der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Anspruch auf Kindergeld. Auch darüber hinaus kann unter bestimmten Bedingungen das Kindergeld weiter gezahlt werden. Die Antragstellung und -bearbeitung für alle Kindergeldansprüche erfolgt über die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.

Ansprechpartner:

Familienkasse Heidelberg

Czernyring 22/11
69115 Heidelberg
Telefon 0800 4555530

Familienkasse Heidelberg ➚

Kinderzuschlag

Zusätzlich zum Kindergeld ist der Kinderzuschlag eine finanzielle Unterstützung für Eltern mit kleinem Einkommen: Wenn das Einkommen für die ganze Familie nicht ausreicht, können Erziehungsberechtigte unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf diesen „Kindergeldzuschlag“ haben. Der Antrag auf Kinderzuschlag muss gesondert bei der Familienkasse gestellt werden.

In der Regel wird der Kinderzuschlag für 6 Monate gewährt. Danach müssen Sie den Kinderzuschlag neu beantragen. Wie viel Kinderzuschlag Sie erhalten, hängt vom Einkommen und dem bestehenden Vermögen der Erziehungsberechtigten ab.

Ansprechpartner:

Familienkasse Heidelberg

Czernyring 22/11
69115 Heidelberg
Telefon 0800 4555530

Familienkasse Heidelberg ➚

Elterngeld und Elterngeld-Plus

Eine allgemein sehr geschätzte finanzielle Unterstützung für Eltern ist das Elterngeld. Anspruch auf Elterngeld haben Eltern, die ihre Kinder nach der Geburt in den ersten 12 Lebensmonaten selbst betreuen und deshalb nicht voll erwerbstätig sein können. Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem Nettoeinkommen des Elternteils, der das Kind im eigenen Haushalt betreut. Aber auch Auszubildende, Studierende, Großeltern können Elterngeld beziehen. Elterngeld können Sie erst nach der Geburt Ihres Kindes beantragen.

Ansprechpartner:

Hotline Familienförderung: 0800 664547
Fax: 0721 150-3191
E-Mail senden

Weitere Informationen über die finanzielle Unterstützung für Eltern und den Bezug von Elterngeld-Plus unter www.elterngeld-plus.de ➚

Mehrlingsgeburten-Programm

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Eltern von Mehrlingskindern mit einem freiwilligen Zuschuss. Auf Antrag können die Eltern von Mehrlingskindern (ab Drillingen) einen einmaligen Zuschuss erhalten. Der Antrag kann bis zu 12 Monaten nach der Geburt gestellt werden. Der Zuschuss ist unabhängig vom Familieneinkommen. Die Eltern, die in Baden Württemberg leben, stellen den Antrag über die L-Bank BW. ­Diese finanzielle Unterstützung für Eltern gibt es für Geburten ab dem 01.01.2017. 

Ansprechpartner:

L-Bank
Staatsbank für Baden-Württemberg
Telefon: 0800 6645471
E-Mail senden

Weitere Informationen unter www.l-bank.de ➚

Wohngeld

Eine wichtige finanzielle Unterstützung für Eltern ist das Wohngeld, das ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen wirtschaftlich sicherstellen soll. Es ist ein Zuschuss zu den Kosten für selbst genutzten Wohnraum. Der Zuschuss soll Ihnen helfen, Ihre Wohnkosten zu tragen. Jedes Kind erhöht die Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder und damit das Wohngeld. Wer Arbeits­losengeld II oder Hilfe zum Lebensunterhalt erhält, kann kein Wohngeld beantragen.

Ansprechpartner:

Die Formulare für finanzielle Unterstützung für Eltern in Form von Wohngeld finden Sie unter www.rhein-neckar-kreis.de ➚

Zusätzliche finanzielle Unterstützung für das Baby

Zur Erstausstattung für ein Baby gibt es finanzielle Unterstützung für Eltern, die Bezieherinnen und Bezieher von ALG II, Sozialgeld bzw. Grundsicherungsleistungen sind. Die Unterstützung kann bei der für sie zustän­digen Behörde, z. B. Jobcenter oder Sozialamt, beantragt werden, wenn gesetzliche Leistungs­ansprüche wie Sozialhilfe, Kindergeld, Unterhalts­vorschuss und andere Sozialleistungen ausgeschöpft oder nicht ausreichend sind. Auch die Bundesstiftung Mutter und Kind sowie die Landesstiftung Familie in Not können in Einzelfällen werdenden Eltern Hilfen gewähren. Beratung erhalten Eltern bei den Schwangeren­beratungsstellen im Rhein-Neckar-Kreis.

Ansprechpartner:

Jobcenter Heidelberg
Speyerer Straße 6
69115 Heidelberg
Telefon 06221 9159-222

Agentur für Arbeit
Telefon 01801 555111

Landesfamilienpass

Mit dem Landesfamilienpass können Fami­lien staatliche Schlösser, Gärten und ­Museen in Baden-Württemberg kostenlos beziehungsweise zu einem ermäßigten Eintrittspreis (Gutscheine) besuchen. Folgende Personengruppen mit ständigem Wohnsitz in Baden-Württemberg können den Familien­pass nutzen:

  • Familien mit mindestens drei Kindern, für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht und die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben
  • Alleinerziehende, die mit mindestens einem Kind, für das ein ­Anspruch auf Kindergeld besteht, in häuslicher Gemeinschaft leben
  • Familien mit einem schwerbehinderten Kind (Grad der ­Behinderung von mindestens 50), für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht und mit diesem in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Familien, die Hartz IV- beziehungsweise kinderzuschlags­berechtigt sind und die mit ein oder zwei Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben, für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht
  • Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.

Den Familienpass und die dazugehörige Gutscheinkarte erhalten ­Eltern auf Antrag beim Bürgermeisteramt. Dort gibt es auch weitere Auskünfte über eventuelle kommunale Familienpässe und Ermäßigungen.

Link:

Weitere Informationen erhalten Sie unter
sozialministerium.baden-wuerttemberg.de ➚