FAMILIENWEGWEISER
Finanzielle Hilfen für Familien
Regelmäßige Leistungen und Vergünstigungen
Von der Beistandschaft bis zum Landesfamilienpass gibt es für Familien zahlreiche regelmäßige Leistungen und Vergünstigungen. Im Folgenden finden Sie Informationen zu:
Beistandschaft »
Unterhaltsvorschuss »
Mutterschaftsgeld »
Kindergeld »
Kinderzuschlag »
Elterngeld und Elterngeld-Plus »
Mehrlingsgeburten-Programm »
Wohngeld »
Zusätzliche finanzielle Unterstützung für das Baby »
Landesfamilienpass »
Beistandschaft
Die Beistandschaft ist ein Angebot des Jugendamtes zur Feststellung der Vaterschaft und zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen für ein minderjähriges Kind. In einem Rechtsstreit vertritt es das Kind als gesetzlicher Vertreter. Mütter und Väter werden dabei unterstützt, außergerichtlich eine Einigung, insbesondere zum Unterhalt herzustellen. Die Beistandschaft berät und beurkundet kostenfrei Vaterschaftsanerkennungen und Zustimmungserklärungen, Sorgeerklärungen (jeweils auch vorgeburtlich) und Unterhaltsverpflichtungen. Die Beratung und Unterstützung bezieht sich auf:
- Mütter und Väter, die allein für ein Kind zu sorgen haben oder tatsächlich sorgen,
- junge Volljährige bis zum 21. Lebensjahr,
- Betreuungsunterhalt für nicht verheiratete Mütter und Väter.
Die elterliche Sorge wird durch die Beistandschaft nicht eingeschränkt. Die werdende Mutter kann diese auch schon vor der Geburt ihres Kindes beantragen. Die Führung der Beistandschaft ist kostenfrei.
Ansprechpartner:
Renate Seitz
Telefon 06221 522-1561
E-Mail senden
Weitere Informationen zur Beistandschaft erhalten Sie unter www.rhein-neckar-kreis.de ➚
Unterhaltsvorschuss
Kinder, die von dem Elternteil, bei dem sie nicht leben, keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt bekommen, können Unterhaltsvorschuss erhalten. Ein gerichtliches Unterhaltsurteil ist nicht nötig. Unterhaltsvorschuss gibt es unter bestimmten Voraussetzungen maximal bis zum 18. Lebensjahr.
Ansprechpartner:
Christina Menges
Telefon 06221 522-1565
E-Mail senden
Antragsformulare und Merkblätter erhalten Eltern bei ihrem Bürgermeisteramt vor Ort und unter www.rhein-neckar-kreis.de ➚
Mutterschaftsgeld
Mutterschaftsgeld wird von der gesetzlichen Krankenversicherung sechs Wochen vor und im Normalfall acht Wochen nach der Entbindung gezahlt. Dies gilt jedoch nur für die freiwillig (mit Anspruch auf Krankengeld) oder pflichtversicherten Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung. Das Geld wird aber nicht automatisch ausgezahlt, sondern muss bei den gesetzlichen Krankenkassen oder beim Bundesversicherungsamt beantragt werden.
Detaillierte Informationen
finden Eltern unter www.familienportal.de ➚ oder bei den Krankenkassen.
Kindergeld
Grundsätzlich besteht für alle Kinder ab der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Anspruch auf Kindergeld. Auch darüber hinaus kann unter bestimmten Bedingungen das Kindergeld weiter gezahlt werden. Die Antragstellung und -bearbeitung für alle Kindergeldansprüche erfolgt über die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.
Ansprechpartner:
Familienkasse Heidelberg
Czernyring 22/11
69115 Heidelberg
Telefon 0800 4555530
Kinderzuschlag
Ein breites und hochwertiges Betreuungsangebot für Kinder soll dazu beitragen, jungen Familien mehr Wahlfreiheit und Entscheidungsmöglichkeiten zu bieten. Krippen, Tagesmütter, Kindergärten, Horte und Ganztagsschulen ermöglichen es jungen Paaren, die Frage „Kind oder Beruf“ durch die Antwort „Kind und Beruf“ zu ersetzen.
Die Kindertagespflege ist eine Alternative, bzw. Ergänzung zu Kindertageseinrichtungen und Kindergärten. Kinder aller Altersstufen können am Tag oder für einen Teil des Tages in einer anderen Familie oder auch in der Wohnung der Eltern von einer Tagesmutter oder einem Tagesvater betreut werden. Die Tagesmütter bzw. -väter werden für ihre Aufgabe entsprechend qualifiziert.
Ansprechpartner:
Familienkasse Heidelberg
Czernyring 22/11
69115 Heidelberg
Telefon 0800 4555530
Elterngeld und Elterngeld-Plus
Anspruch auf Elterngeld haben Eltern, die ihre Kinder nach der Geburt in den ersten 12 Lebensmonaten selbst betreuen und deshalb nicht voll erwerbstätig sein können. Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem Nettoeinkommen des Elternteils, der das Kind im eigenen Haushalt betreut. Aber auch Auszubildende, Studierende, Großeltern können Elterngeld beziehen. Elterngeld können Sie erst nach der Geburt Ihres Kindes beantragen.
Ansprechpartner:
Hotline Familienförderung: 0800 664547
Fax: 0721 150-3191
E-Mail senden
Weitere Informationen über den Bezug von Elterngeld-Plus unter www.elterngeld-plus.de ➚
Mehrlingsgeburten-Programm
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Eltern von Mehrlingskindern mit einem freiwilligen Zuschuss. Auf Antrag können die Eltern von Mehrlingskindern (ab Drillingen) einen einmaligen Zuschuss erhalten. Der Antrag kann bis zu 12 Monaten nach der Geburt gestellt werden. Der Zuschuss ist unabhängig vom Familieneinkommen. Die Eltern, die in Baden Württemberg leben, stellen den Antrag über die L-Bank BW. Diese Familienleistung gibt es für Geburten ab dem 01.01.2017.
Ansprechpartner:
L-Bank
Staatsbank für Baden-Württemberg
Telefon: 0800 6645471
E-Mail senden
Weitere Informationen unter www.l-bank.de ➚
Wohngeld
Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Es ist ein Zuschuss zu den Kosten für selbst genutzten Wohnraum. Der Zuschuss soll Ihnen helfen, Ihre Wohnkosten zu tragen. Jedes Kind erhöht die Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder und damit das Wohngeld. Wer Arbeitslosengeld II oder Hilfe zum Lebensunterhalt erhält, kann kein Wohngeld beantragen.
Ansprechpartner:
Die Wohngeld-Formulare finden Sie unter www.rhein-neckar-kreis.de ➚
Zusätzliche finanzielle Unterstützung für das Baby
Sind gesetzliche Leistungsansprüche wie Sozialhilfe, Kindergeld, Unterhaltsvorschuss und andere Sozialleistungen ausgeschöpft oder nicht ausreichend, können Bezieherinnen und Bezieher von ALG II, Sozialgeld bzw. Grundsicherungsleistungen bei der für sie zuständigen Behörde, z. B. Jobcenter oder Sozialamt, finanzielle Leistungen zur Erstausstattung für ein Baby beantragen. Auch die Bundesstiftung Mutter und Kind sowie die Landesstiftung Familie in Not können in Einzelfällen werdenden Eltern Hilfen gewähren. Beratung erhalten Eltern bei den Schwangerenberatungsstellen im Rhein-Neckar-Kreis.
Ansprechpartner:
Jobcenter Heidelberg
Speyerer Straße 6
69115 Heidelberg
Telefon 06221 9159-222
Agentur für Arbeit
Telefon 01801 555111
Landesfamilienpass
Mit dem Landesfamilienpass können Familien staatliche Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg kostenlos beziehungsweise zu einem ermäßigten Eintrittspreis (Gutscheine) besuchen. Folgende Personengruppen mit ständigem Wohnsitz in Baden-Württemberg können den Familienpass nutzen:
- Familien mit mindestens drei Kindern, für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht und die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben
- Alleinerziehende, die mit mindestens einem Kind, für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht, in häuslicher Gemeinschaft leben
- Familien mit einem schwerbehinderten Kind (Grad der Behinderung von mindestens 50), für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht und mit diesem in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Familien, die Hartz IV- beziehungsweise kinderzuschlagsberechtigt sind und die mit ein oder zwei Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben, für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht
- Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.
Den Familienpass und die dazugehörige Gutscheinkarte erhalten Eltern auf Antrag beim Bürgermeisteramt. Dort gibt es auch weitere Auskünfte über eventuelle kommunale Familienpässe und Ermäßigungen.
Link:
Weitere Informationen erhalten Sie unter
sozialministerium.baden-wuerttemberg.de ➚