Referent*innen:
Mitarbeitende der dezentralen Psychologischen Beratungsstellen des RheinNeckar-Kreises in Kooperation mit Mitarbeitenden des Allgemeinen Sozialen Dienstes sowie der Fachberatung Kindertagespflege des Jugendamtes des Rhein-Neckar-Kreises
Zielgruppe:
Kindertagespflegeperson
Kurzbeschreibung:
Im Rahmen des gesetzlichen Schutzauftrags (nach § 8a und § 72 SGB VIII) und den mit Ihnen vor kurzem geschlossen Schutzvereinbarungen, gehört es zu Ihren Aufgaben aktiv zu werden, wenn Sie im Alltag gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung wahrnehmen.
Wir bieten Ihnen in Kooperation mit den Psychologischen Beratungsstellen des Rhein-Neckar-Kreises die Möglichkeit, Mitarbeitenden der Beratungsstelle kennenzulernen und mit der Fortbildung Sicherheit für Ihr Vorgehen im Gesamtverfahren „Kindeswohlgefährdung“ zu erlangen.
- Schutzvereinbarung
- Gesetzlicher Rahmen und Verantwortungsgemeinschaft
- Das „Schritte-Verfahren“, Risikoabschätzung mit der „insoweit erfahrenen Fachkraft“ (ieF der Psychologischen Beratungsstelle)
- Arbeitsmaterialien
Die Fortbildung zählt zu den 20 Pflichtfortbildungsstunden, die Sie zu den Themen Kinderschutz, Kindeswohl und Kinderrechte sowie Erste-Hilfe-Kurs am Kind innerhalb von 5 Jahren nachweisen müssen.
Eine Anmeldung ist erforderlich!
Anmeldung hier>>>
Die Veranstaltungen werden bei Bedarf auch online stattfinden!
Termin läuft aktuell.