Seite wählen

FAMILIENWEGWEISER

Frühförderung

Diagnostik und Therapie

Frühzeitige Förderung trägt dazu bei, die Ressourcen und Fähigkeiten des Kindes so früh wie möglich zu stärken, um eine Behinderung abzumildern oder eine bleibende Behinderung zu vermeiden. Dienste der Frühförderung informieren, beraten und begleiten Eltern und andere Erziehungspartner. Sie helfen, Kompetenzen zur Bewältigung der Lebenssituation aufzubauen.

Die Aufgaben der Früherkennung und -förderung umfassen Diagnostik und Therapie. Dazu zählen zum Beispiel medizinische Diagnostik, Entwicklungsdiagnostik und Entwicklungsförderung, sonderpädagogische Förderung, Heilpädagogik, Logopädie, Ergotherapie, Physiotherapie sowie Beratung und Begleitung bei der Integration und Vermittlung von Unterstützung. Beachten Sie in diesem Zusammenhang auch unser Präventionsnetz „Hand in Hand“.

Wer wird gefördert?

Die Angebote der Frühförderung richten sich an die Altersgruppe von der Geburt bis zum Eintritt in die Schule. Gefördert werden alle Kinder, die aufgrund ihrer Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit eingeschränkt sind, an der Gesellschaft teilzuhaben (wesentliche Behinderung) oder die von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind. Die frühzeitige Förderung für Familien mit einem entwicklungs­verzögerten, behinderten oder von Behinderung bedrohten Kind ist kostenlos, erfolgt ohne Rezept und ausschließlich im Auftrag der Eltern.

Es gibt zahlreiche Bausteine der Frühförderung in Baden-Württemberg ➚. Wesentlich erfol­gen die Zugänge über die niedergelassenen Kinderärzte, die öffentlichen Gesundheitsdienste und die Kindertagesstätten.

Rechtliche Grundlagen

Die seit den 1970er Jahren etablierte Frühförderung wurde am 1. Januar 2018 unter Paragraph 46 des 9. Sozialgesetzbuches umfassend neu beschrieben. Ergänzt werden die hier festgelegten Regelungen durch die Frühförderungsverordnung (FrühVO) und den Ausführungsgesetzen der Bundesländer zum Sozialgesetzbuch 9.

Frühförderung ist eine Komplexleistung, die sich aus verschiedenen Leistungen zusammensetzt. Finanziert wird das Zusammenspiel aus medizinischen, therapeutischen, psychologischen, heil- und sonderpädagogischen sowie psychosozialen Leistungen von unterschiedlichen Leistungsträgern: der Krankenversicherung, der Eingliederungshilfe oder auch der Kinder- und Jugendhilfe. Grundsätzlich sollen die verschiedenen Leistungsspektren nicht isoliert nebeneinander stehen, sondern gemeinsam erbracht werden. In der Praxis ist dies jedoch wegen der Kostenfrage nicht immer unproblematisch. Orientierung geben hier die geltenden Regelungen zur Koordinierung der Leistungen nach Paragraph 14 und folgenden Paragraphen aus dem neunten Sozialgesetzbuch (§§ 14 ff. SGB IX).

Frühförderung

Ansprechpartner:

Gesundheitsamt des Rhein-Neckar-Kreises
Sekretariat
Telefon 06221 522-1829
E-Mail senden

 

Download

Flyer „Frühförderwegweiser“

Der breit gefächerte Wegweiser wurde von der „Arbeitsgruppe interdisziplinäre Frühförderung (AiF)“ erstellt. Er bietet allen Beteiligten im Bereich der Frühförderung einen Überblick über vorhandene Angebote.

 

Link

www.frühförderstellen.de ➚

ist ein kostenloses Informationsportal rund um die Frühförderung. Es wendet sich sowohl an ein breites Fachpublikum, insbesondere an MitarbeiterInnen in Frühförderstellen, als auch an Eltern, Angehörige und Interessierte.